Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Umzugs-, Transport- und Lagerleistungen der Askotrans Umzüge
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Montage-, Verpackungs- und Lagerleistungen sowie Nebenleistungen zwischen Askotrans Umzüge (Andreas Sidorenko, Gonsbachblick 29, 55122 Mainz), (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss & Kostenvoranschläge
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail, Messengerdienst) oder durch Ausführung der Umzugsleistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden, Zusatzleistungen oder Umfangsänderungen nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers & Mitwirkung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig über alle für die Durchführung des Vertrages wesentlichen Faktoren zu unterrichten. Hierzu gehören insbesondere:
- Art, Menge, Volumen, Gewicht und Beschaffenheit des Umzugsgutes;
- Wertvolle Güter, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Schwergüter (z. B. Tresore, Pianos) oder gefährliche Güter (z. B. Chemikalien, Brennstoffe);
- Die örtlichen Verhältnisse an den Lade- und Entladestellen (z. B. Stockwerk, Aufzugsnutzbarkeit, Engpässe in Treppenhäusern, Zufahrtsbeschränkungen, Halteverbotszonen).
(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass am Umzugstag die Be- und Entladestellen frei zugänglich sind. Sofern die Einrichtung einer Halteverbotszone nicht durch den Auftragnehmer übernommen wurde, obliegt diese Verpflichtung dem Auftraggeber.
(3) Schäden oder Ausfälle, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
§ 4 Preise, Fälligkeit & Zahlungsbedingungen
(1) Alle vereinbarten Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Sofern nicht schriftlich ein Zahlungsziel oder Vorkasse vereinbart wurde, ist die Vergütung vor Beendigung der Entladung bzw. bei Auslagerung Bar oder per Kartenzahlung fällig.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weiteren Leistungen zurückzubehalten oder das Umzugsgut auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
(4) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die direkt aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 5 Kündigung & Rücktritt durch den Auftraggeber (Stornierung)
(1) Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB).
(2) Kündigt der Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu erstattende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, verlangen oder ein pauschaliertes Fälligkeitsentgelt verlangen.
(3) Macht der Auftragnehmer das pauschalierte Entgelt geltend, betragen die Stornogebühren:
- Bei Kündigung bis zu 14 Tagen vor dem Umzugstermin: 20 % der vereinbarten Gesamtsumme;
- Bei Kündigung ab 13 bis 3 Tagen vor dem Umzugstermin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme;
- Bei Kündigung weniger als 3 Tage vor dem Umzugstermin: 80 % der vereinbarten Gesamtsumme.
§ 6 Haftung des Auftragnehmers
(1) Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes sowie für Fristüberschreitungen richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 451 ff. HGB) und den Bestimmungen der separaten Haftungsinformation gemäß § 451g HGB.
(2) Die gesetzliche Haftung ist nach § 451e HGB auf 620,00 € je Kubikmeter benötigten Laderaums beschränkt. Dem Auftraggeber wird dringend empfohlen, vor Umzugsbeginn eine Transportversicherung abzuschließen oder eine Wertdeklaration vorzunehmen.
(3) Die Haftungsinformation gemäß § 451g HGB wird dem Auftraggeber spätestens bei Ablieferung des Umzugsgutes in Textform ausgehändigt oder zugesandt. Die verkürzten Anzeigefristen nach § 7 dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, wenn diese Unterrichtung nachweislich erfolgt ist.
§ 7 Schadensanzeige & Rügefristen
(1) Zur Erhaltung von Schadensersatzansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden gemäß § 451f HGB wie folgt anzuzeigen:
- Äußerlich erkennbare Schäden: Müssen spätestens bei der Ablieferung auf dem Lieferschein/Ablieferungsbeleg vermerkt oder dem Auftragnehmer angezeigt werden.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden: Müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich oder in Textform detailliert angezeigt werden.
(2) Ansprüche wegen Fristüberschreitungen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden.
§ 8 Lagerung & Pfandrecht
(1) Bei Einlagerungen von Umzugsgut gelten die §§ 467 ff. HGB. Sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlagerdauer einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende.
(2) Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen Forderungen aus dem Umzugs- oder Lagervertrag ein gesetzliches Pfandrecht am Umzugsgut des Auftraggebers (§ 440 HGB).
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union (z. B. Spanien), bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates hiervon unberührt, soweit diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz gewähren (Art. 6 Rom I-VO).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Mainz). Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO wird gegenüber Verbrauchern nicht getroffen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.