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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Askotrans Umzugsspedition
1. Beauftragung weiterer Frachtführer
Die Askotrans Umzugsspedition kann zur Durchführung des Umzugs einen weiteren Frachtführer hinzuziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur führt seine Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt aus. Zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen oder nachträglich beauftragte Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.
3. Sammeltransport
Der Umzug kann auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Hat der Absender Anspruch auf Umzugskostenvergütung durch Arbeitgeber oder Dienststelle, sind diese direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder empfindliche Teile fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Prüfung durch den Möbelspediteur erfolgt nicht.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Mitarbeiter der Askotrans Umzugsspedition sind nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Handwerkervermittlung
Bei der Vermittlung zusätzlicher Handwerker haftet die Askotrans Umzugsspedition nur für die sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
10. Abtretung
Auf Wunsch des Ersatzberechtigten tritt die Askotrans Umzugsspedition Versicherungsansprüche aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag an den Ersatzberechtigten ab.
11. Missverständnisse
Der Möbelspediteur übernimmt keine Haftung für Missverständnisse, die nicht schriftlich festgehalten sind, oder für Mitteilungen an unbefugte Personen.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung ist der Absender verpflichtet zu prüfen, dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder vergessen wurde.
13. Fälligkeit des Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Bei Zahlungsverzug darf der Möbelspediteur das Umzugsgut zurückhalten oder einlagern.
14. Kündigung / Rücktritt
Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag erfolgen gemäß den Vorschriften der §§ 415 HGB, 346 ff. BGB.
15. Lagervertrag
Für Lagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Vollkaufleute ist das Gericht am Sitz der Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig. Bei Privatpersonen nur, wenn Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde oder nicht bekannt ist.
17. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Askotrans Umzugsspedition
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