AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Askotrans Umzugsspedition

1. Beauftragung weiterer Frachtführer

Die Askotrans Umzugsspedition kann zur Durchführung des Umzugs einen weiteren Frachtführer hinzuziehen.

2. Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt seine Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt aus. Zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen oder nachträglich beauftragte Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.

3. Sammeltransport

Der Umzug kann auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind nicht mit der Rechnung verrechenbar.

5. Erstattung der Umzugskosten

Hat der Absender Anspruch auf Umzugskostenvergütung durch Arbeitgeber oder Dienststelle, sind diese direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen, abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen.

6. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder empfindliche Teile fachgerecht für den Transport zu sichern. Eine Prüfung durch den Möbelspediteur erfolgt nicht.

7. Elektro- und Installationsarbeiten

Mitarbeiter der Askotrans Umzugsspedition sind nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Handwerkervermittlung

Bei der Vermittlung zusätzlicher Handwerker haftet die Askotrans Umzugsspedition nur für die sorgfältige Auswahl.

9. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

10. Abtretung

Auf Wunsch des Ersatzberechtigten tritt die Askotrans Umzugsspedition Versicherungsansprüche aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag an den Ersatzberechtigten ab.

11. Missverständnisse

Der Möbelspediteur übernimmt keine Haftung für Missverständnisse, die nicht schriftlich festgehalten sind, oder für Mitteilungen an unbefugte Personen.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung ist der Absender verpflichtet zu prüfen, dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder vergessen wurde.

13. Fälligkeit des Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Bei Zahlungsverzug darf der Möbelspediteur das Umzugsgut zurückhalten oder einlagern.

14. Kündigung / Rücktritt

Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag erfolgen gemäß den Vorschriften der §§ 415 HGB, 346 ff. BGB.

15. Lagervertrag

Für Lagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen zur Verfügung gestellt.

16. Gerichtsstand

Für Vollkaufleute ist das Gericht am Sitz der Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig. Bei Privatpersonen nur, wenn Wohnsitz ins Ausland verlegt wurde oder nicht bekannt ist.

17. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Askotrans Umzugsspedition

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