Haftungsinformation der Askotrans Umzüge
Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451g HGB
1 Anwendungsbereich
Askotrans Umzüge, Gonsbachblick 29, 55122 Mainz (im Folgenden „Möbelspediteur“ genannt) haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung — insbesondere bei Umzügen von und nach Spanien (u. a. Málaga, Barcelona, Mallorca, Girona usw.) —, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden oder Teilstrecken durch Subunternehmer bzw. Kooperationspartner vor Ort durchgeführt werden. Die Haftungsbestimmungen gelten für Einlagerungen, bei denen der Einlagerer Verbraucher ist, entsprechend.
2 Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
3 Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis), z. B. Grenzformalitäten, behördliche Anordnungen oder Verzögerungen im internationalen Straßenverkehr, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
4 Haftungshöchstbetrag & Wertdeklaration
- Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf 620 € je Kubikmeter des zur Erfüllung des Vertrages benötigten Laderaums beschränkt (§ 451e HGB).
- Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
- Für sonstige Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten (außer Sach- und Personenschäden) ist die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
5 Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit Verlust oder Beschädigung auf einer der folgenden Gefahren beruht:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.
- Kartons, die der Kunde selbst und nicht der Möbelspediteur verpackt hat.
- Be- oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender selbst.
- Beförderung von nicht durch den Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern.
- Be- oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur zuvor auf die Gefahr hingewiesen und der Absender dennoch auf Durchführung bestanden hat.
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen.
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, aufgrund derer es besonders leicht Schäden erleidet (Bruch, Funktionsstörung, Rost, innerer Verderb, Auslaufen).
Konnte ein Schaden nach den Umständen aus einer der Ziffern 1–8 entstanden sein, wird vermutet, dass er auch daraus entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich hierauf nur berufen, wenn er alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
6 Gefährliches Umzugsgut
Zählt zum Umzugsgut gefährliches Gut (z. B. Kraftstoffe, Öle, Farben, Batterien, Gasflaschen, Reinigungschemikalien), ist der Absender verpflichtet, den Möbelspediteur rechtzeitig vor Übernahme schriftlich über die Art der Gefahr zu informieren (z. B. Feuergefährlichkeit, ätzende Wirkung, Explosionsgefahr).
Dies ist besonders bei grenzüberschreitenden Umzügen relevant, da bestimmte Stoffe zoll- oder gefahrgutrechtlichen Beschränkungen unterliegen und nicht mitgeführt werden dürfen. Der Kunde ist zudem verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und korrekter Zoll- bzw. Einfuhrunterlagen (z. B. NIE-Nummer, Inventarliste); hierdurch bedingte Verzögerungen gelten als unabwendbares Ereignis im Sinne von Ziffer 3.
7 Wertersatz
Bei Verlust ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten und des beschädigten Gutes zu ersetzen. Der Wert bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert vergleichbarer Güter. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
8 Schadensanzeige und Fristen
Damit Ansprüche nicht erlöschen, sind folgende Fristen zwingend einzuhalten:
- Äußerlich erkennbare Schäden: Oder Verluste sind spätestens bei Ablieferung auf dem Lieferschein/Ablieferungsbeleg festzuhalten oder dem Möbelspediteur anzuzeigen.
- Äußerlich nicht erkennbare Schäden: Die der Kunde erst beim Auspacken feststellt, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 451f HGB). Eine pauschale Schadensanzeige genügt nicht — Art und Umfang des Schadens sind konkret zu benennen.
- Lieferfristüberschreitung: Ansprüche erlöschen, wenn der Empfänger dies dem Möbelspediteur nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.
- Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige in Textform.
Schadensanzeigen sind zu richten an: info@askotrans-umzug.de
Askotrans Umzüge empfiehlt, Schäden zusätzlich fotografisch zu dokumentieren.
9 Verjährung
Ansprüche aus dem Umzugsvertrag verjähren gemäß § 439 HGB in einem Jahr. Bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz gleichstehenden leichtfertigen Verschulden im Bewusstsein der Schadenswahrscheinlichkeit beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages der Ablieferung bzw., falls das Gut nicht abgeliefert wurde, mit Ablauf des Tages, an dem es hätte abgeliefert werden müssen.
10 Außervertragliche Ansprüche
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten entsprechend für außervertragliche Ansprüche des Absenders oder Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust, Beschädigung oder Fristüberschreitung.
11 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung beruht, die vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
12 Haftung der Leute
Werden außervertragliche Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter des Möbelspediteurs erhoben, können auch diese sich auf die Haftungsbefreiung und -begrenzung berufen — außer bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Handeln im Bewusstsein der Schadenswahrscheinlichkeit.
13 Ausführender Möbelspediteur / Subunternehmer
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (z. B. einen lokalen Partner oder Subunternehmer am spanischen Zielort oder in Deutschland), haftet dieser für Schäden während der von ihm durchgeführten Beförderung in gleicher Weise wie Askotrans Umzüge. Der ausführende Möbelspediteur kann sich auf alle Einwendungen berufen, die Askotrans Umzüge aus dem Frachtvertrag zustehen. Für dessen Mitarbeiter gelten die Bestimmungen über die Haftung der Leute entsprechend.
14 Pfandrecht und Zahlungsbedingungen
Askotrans Umzüge hat für alle Forderungen aus dem Frachtvertrag ein gesetzliches Pfandrecht am Umzugsgut, solange sich dieses in seinem Besitz befindet (§ 440 HGB). Im Übrigen gelten für Zahlungsbedingungen, Kostenvoranschläge und Aufrechnung die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Askotrans Umzüge (§§ 2, 4).
15 Empfehlung einer zusätzlichen Transportversicherung
Die gesetzliche Haftungssumme von 620 €/m³ deckt insbesondere bei international transportierten Hausratsgegenständen häufig nicht den vollen Wiederbeschaffungswert. Askotrans Umzüge empfiehlt daher, ergänzend zur gesetzlichen Grundhaftung eine Umzugsgut- bzw. Transportversicherung einzugehen, die den vollen Wert des Umzugsgutes absichert. Askotrans Umzüge vermittelt auf Wunsch einen entsprechenden Versicherungsschutz; hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
16 Haftungsvereinbarung
Askotrans Umzüge weist den Kunden auf die Möglichkeit hin, gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren (siehe Ziffer 4, Wertdeklaration, sowie Ziffer 15).
17 Widerrufsrecht im Fernabsatz
Wird der Umzugsvertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume von Askotrans Umzüge oder im Fernabsatz (z. B. über die Website oder telefonisch) geschlossen, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zustehen. Dies ist gesondert von dieser Haftungsinformation zu prüfen und erfordert eine eigene, separate Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular — diese ist nicht Gegenstand des vorliegenden Dokuments.
18 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht, auch bei Umzügen mit Ziel oder Herkunft in Spanien oder einem anderen Land — unbeschadet zwingender verbraucherschützender Vorschriften des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Rom I-VO), falls dieser Aufenthalt bereits in Spanien liegt.
- Der Gerichtsstand richtet sich nach § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Askotrans Umzüge. Gegenüber Verbrauchern ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO nicht wirksam möglich; hier gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Maßgeblich für die Auslegung dieses Vertrages ist die deutsche Fassung. Wird dem Kunden eine spanisch- oder englischsprachige Übersetzung zur Verfügung gestellt, dient diese ausschließlich der Information.